Ortsübliche Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Reichenbach-Steegen
In der Gemarkung Reichenbachsteegen, Flur 0, Flurstück 1356, Lagebezeichnung „Auf der Rittersbach am Sandweg“ wurde das Lie-genschaftskataster aus Anlass der Übernahme der Straßenschluß-vermessung der L366 Reichenbachsteegen – Kottweiler-Schwanden (Aktenzeichen bL 201096/2018) aktualisiert.Gemäß §10 Abs.4 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Ver-messungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbau-berechtigen des Flurstücks die Änderungen der Daten im Liegen-schaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnach-weises zu aktualisieren.“Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit vom 14.04.2020 bis 12.05.2020 beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Kusel, Zimmer 108, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel nach Terminab-sprache eingesehen werden.Die Aktualisierung des Liegnschaftskatasters gilt nach §1 Abs.1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbin-dung mit §41 Abs.4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Bahnhofstraße 22-24 66953 Pirmasens) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.Im AuftragUwe Urschel, Fachgruppenleiter 1.1