Einebnung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden
Da das Nutzungsrecht an nachfolgend aufgeführten Grabstätten abgelaufen ist und keine Nutzungsberechtigten mehr zu ermitteln sind, werden diese durch die Friedhofsmitarbeiter der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden eingeebnet. Mit den Arbeiten soll ab dem 04.10.2021 begonnen werden.
Die Absicht wird gem. § 25 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden bekannt gemacht.Bei Beginn der Einebnungsarbeiten auf den Grabstätten noch befindliche Denkmäler, Grabzeichen, Anpflanzungen u.ä. werden von der Gemeinde entfernt. Entschädigungsansprüche stehen den Nutzungsberechtigten nicht zu.
Friedhof Kottweiler
02/06/11 Müller, Annchen u. Doris