Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden
nach § 97 Abs. 1 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haus-haltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 214, bis zur Beschlussfassung über die Haus-haltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kottweiler-Schwan-den haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 01.03.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, ein-zureichen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den Ent-wurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können unter der Telefonnummer 06371/592-0 vereinbart werden. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Kottweiler-Schwanden, den 22.02.2021
gez. Gabriele Schütz,
Ortsbürgermeisterin