Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden

nach § 97 Abs. 1 GemO

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haus-haltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, Zimmer 214, bis zur Beschlussfassung über die Haus-haltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kottweiler-Schwan-den haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 01.03.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, ein-zureichen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den Ent-wurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Termine können unter der Telefonnummer 06371/592-0 vereinbart werden. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kottweiler-Schwanden, den 22.02.2021

gez. Gabriele Schütz,
Ortsbürgermeisterin