WICHTIG !!: Die Ortsbürgermeisterin informiert zur Allgemeinverfügung
Der Landrat des Landkreises Kaiserslautern hat in Zusammenhang mit der Coronaepidemie mit Wirkung vom 14.3.2020 eine Allgemeinverfügung zu öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen erlassen.
Sie enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
1. Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern sind mit sofortiger Wirkung bis zum 10.7.2020 untersagt.
2. Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern müssen unter Angabe von Informationen zu der Veranstaltung und den zu erwartenden
Besucherkreis beim zuständigen Ordnungsamt oder der Kreisverwaltung angezeigt werden.
3. Bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen mit über und unter 200 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern müssen die Empfehlungen des Robert Koch Instituts eingehalten werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie in dem ausführlichen Text.